Hausordnung
Wir begegnen uns mit
Respekt, Toleranz, Freundlichkeit
und Hilfsbereitschaft.
Vorwort:
Diese Hausordnung dient allen, die an der Grundschule „Friedrich-Engels-Schule Meerane“, nachfolgend Schule genannt, miteinander arbeiten, lehren und lernen. Sie soll in erster Linie Schülerinnen und Schüler vor körperlichen, psychischen und materiellen Schäden bewahren.
Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer zu vergreifen. Mit dem Schuleigentum sowie allen Lehr- und Lernmitteln wird sorgsam umgegangen.
Übersicht:
- Unterrichtspflicht
- Unterrichtszeiten
- Verhalten während des Unterrichts und in den Pausen
- Der Sportunterricht und anderer Fachunterricht
- Brandschutz/Katastrophenschutz
- Schülerunfallversicherung
- Haftung
- Diebstahl
- Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024
- Weitere Regelungen
- Unterrichtspflicht
Jeder Schüler1 hat die Pflicht, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen. Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 6. Juli 2023, die Verordnung für Grundschulen vom 22. Juni 2021 und die Schulbesuchsordnung vom 04.02.2004.
Alle Schüler bereiten sich gewissenhaft auf den Unterricht vor. Das umfasst die pünktliche und saubere Anfertigung aller Hausaufgaben sowie die Bereitstellung der Unterrichtsmittel für das jeweilige Fach.
Im Falle des Nichterscheinens in der Schule melden Eltern ihr Kind am selben Tag bis spätestens 08.30 Uhr im Sekretariat der Schule (Tel.: 03764/22 35, E-Mail: f-engels-schule@meerane.de) ab.
Geschieht dies nicht, so wird durch das Sekretariat der Grund der Abwesenheit des Kindes geprüft. Unentschuldigte Fehlzeiten werden vom Klassenleiter gelistet. Dabei ergeben 4 Fehlstunden einen Schultag. Bei häufigem Verletzen der Schulpflicht nimmt die Schule Kontakt mit Jugend- und Ordnungsamt auf. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens bis zum 3. Tag der Abwesenheit nachzureichen. Bei längeren oder häufigeren Fehlzeiten wegen Krankheit können der Klassenleiter sowie der Schulleiter laut Schulgesetz die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.
Die Abmeldung vom Hort und Ganztagsangebot muss auch jeweils durch die Eltern separat erfolgen.
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1 Zur besseren Lesbarkeit wird nachfolgend einheitlich die Bezeichnung „Schüler“ verwendet, wobei hierunter auch die Schülerinnen zu verstehen sind.
- Unterrichtszeiten
An der Schule gelten folgende Stunden- und Pausenzeiten:
ab 07.15 Uhr Einlass
Vorklingeln: 07.25 Uhr
07.30 Uhr – 08.15 Uhr 1. Stunde
08.15 Uhr – 08.30 Uhr gemeinsames Frühstück
08.30 Uhr – 09.15 Uhr 2. Stunde
09.15 Uhr – 09.25 Uhr Pause
09.25 Uhr – 10.10 Uhr 3. Stunde
10.10 Uhr – 10.20 Uhr Pause
10.20 Uhr – 11.05 Uhr 4. Stunde
11.05 Uhr – 11.30 Uhr Bewegungspause / Mittagessen
11.30 Uhr – 12.15 Uhr 5. Stunde
12.15 Uhr – 12.40 Uhr Bewegungspause / Mittagessen
12.40 Uhr – 13.25 Uhr 6. Stunde
Der Unterricht beginnt gleitend ab 7.15 Uhr.
Die Eltern verabschieden sich vor der Schule und nehmen nach dem Unterricht ihre Kinder auf dem vorderen Schulhof in Empfang und nicht an der Klassenzimmertür.
In den Garderoben sind die Schuhe zu wechseln und auf Ordnung zu achten.
Alle Schüler sind pünktlich zum Vorklingeln (5 Min. vor Unterrichtsbeginn) am Platz und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Klingeln nicht im Klassenzimmer, meldet dies ein Schüler im Sekretariat oder im Nachbarklassenzimmer.
Grundsätzlich werden ab 7.25 Uhr beide Haustüren stets verschlossen und bleiben es zur Sicherheit der Kinder bis 14.00 Uhr. Besucher müssen sich über die Klingel im Sekretariat melden.
- Verhalten während des Unterrichts und in den Pausen
Jeder Schüler hat den Weisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Der Unterricht darf durch fremde Personen nicht gestört werden.
Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses diszipliniert, ruhig und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig beim Begehen der Treppen.
Der Aufgang zum Computerkabinett wird von Schülern nur in Begleitung genutzt.
Jeder Schüler ist für die Ordnung und Sauberkeit seines Platzes verantwortlich.
Die Schüler verhalten sich zueinander höflich und üben keine Gewalt aus, weder verbal noch körperlich. Bei Zuwiderhandlungen werden sie von der Bewegungspause ausgeschlossen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern informiert, es greifen Erziehungsmaßnahmen.
Fenster dürfen nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen werden. Alle Schüler bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung in der Schule. Die Klassenzimmer sind stets aufgeräumt zu verlassen, die Tafel soll abgewischt und die Stühle sollen nach der letzten Unterrichtsstunde hochgestellt sein. Die Zimmertür und Fenster sind zu schließen. Die Jalousien müssen hochgedreht sein.
Besonders schwere Bücher und andere Arbeitsmaterialien dürfen nach Absprache mit den Lehrern in der Schule verbleiben.
Die Turnbeutel werden regelmäßig zum Waschen der Turnsachen mit nach Hause genommen.
Die Spielzeuge werden nur in den Hofpausen benutzt. Die Kinder achten auf Vollständigkeit.
Bei Ballspielen ist besondere Vorsicht geboten. Im Schulhaus ist das Ballspielen verboten.
Das Biotop ist eine Ruhezone.
Das Zielen und Werfen mit Wurfgeschossen (z. B. mit Steinen, Kastanien, Schneebällen oder ähnlichem) ist verboten.
Sollte eine Hofpause, zum Beispiel aus Witterungsgründen, nicht möglich sein, halten sich die Schüler im Klassenzimmer auf. Der Aufsichtslehrer entscheidet, ob eine Hofpause durchgeführt wird und zeigt es an. Es besteht die Möglichkeit, in dem Fall für eine Klassenstufe, die Turnhalle zu benutzen, die Aufsichtsführung ist mit der SL abzustimmen. Der Aufsicht führende Lehrer ist im Aufsichtsplan benannt.
Aus hygienischen Gründen und für die Sauberkeit in den Klassenräumen werden ganzjährig Hausschuhe getragen.
Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern in deren Begleitung oder in Begleitung einer von den Eltern benannten Person verlassen werden (z. B. Arztbesuch, …).
- Der Sportunterricht und anderer Fachunterricht
Die Schüler betreten nur mit Erlaubnis durch den Fachlehrer die Umkleideräume, Turnhalle und Fachräume.
Für den Hallensportunterricht dürfen nur Hallenturnschuhe benutzt werden, die nicht als Straßenschuhe verwendet werden. Die Sohlen sollen weiß sein.
Alle Schmuckgegenstände sind aus Sicherheitsgründen in Sport, Werken und Schulgarten abzulegen.
Offene Haare müssen in geeigneter Weise zusammengehalten werden.
Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen sowie Verletzungen eines Schülers sind unverzüglich dem Lehrer zu melden.
Sportbefreiung eines Schülers heißt nicht Unterrichtsbefreiung. Der Hausarzt darf bis zu 4 Wochen eine Sportbefreiung ausstellen. Längere Sportbefreiungen über 4 Wochen sind vom Amtsarzt anzuordnen.
Die Sicherheitsbestimmungen der Fachlehrer müssen beachtet werden. Im Werkraum gilt die Werkraumordnung.
- Brandschutz / Katastrophenschutz
Bei Alarm (erklären: Schulklingel, Sirene, Signale) gelten die Bestimmungen der Evakuierungsordnung. Die Evakuierung erfolgt in Richtung der angegebenen Pfeile für die rechte bzw. linke Hausseite.
Treffpunkt ist der Sportplatz.
Die Lehrer belehren die Klassen entsprechend des Evakuierungsplanes und führen gemeinsam mit den Kindern eine eigene Probe durch.
- Schülerunfallversicherung
Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Schulweg, auf das Schulgelände für die Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen sowie auf Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule.
Der Schulweg der Schüler unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten und der Mitverantwortung des Kindes.
Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall unverzüglich im Sekretariat anzuzeigen. Die Aufnahme einer Unfallmeldung ist im Interesse des Verunfallten erforderlich.
Die Unfallmeldung gehört zu den Pflichten des Geschädigten, des Lehrpersonals bzw. der Erziehungsberechtigten.
Bei Erfordernis befinden sich die Erste-Hilfe-Kästen im Sani-Raum der Turnhalle und im Sekretariat.
Die Erste-Hilfe-Schulung der Lehrkräfte und des Personals ist regelmäßig aufzufrischen.
- Haftung
Mit Einrichtungsgegenständen der Schule wird sorgsam umgegangen. Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden von Schuleigentum werden die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.
- Diebstahl
Diebstähle sind schriftlich im Sekretariat zu melden und von den Erziehungsberechtigten bei der Polizei anzuzeigen. Eine Haftung der Schule besteht nur in Ausnahmefällen.
Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Sie können vom Eigentümer dort abgeholt werden.
Schule ist ein Lernort. Wertgegenstände, Handys und Smartwatches gehören deshalb nicht in die Schule und sind weder gegen Diebstahl noch Beschädigung versichert. Auch Spielzeug gehört nicht in die Schule! Ebenso haftet die Schule nicht für Beschädigungen oder den Diebstahl von Rollern oder Fahrrädern. Die Kinder sind selbst für die entsprechende Sicherung dieser zuständig.
Werden Handys oder Smartwatches
für den Notfall mitgebracht, sind sie auch nur dafür zu benutzen und im Ranzen ausgeschaltet aufzubewahren.
Bei Regelverstoß ist der Lehrer berechtigt, Handy, Smartwatches, Wertsachen oder Spielzeug einzusammeln und die Eltern zu benachrichtigen.
- Cannabisgesetz (CanG) vom 1. April 2024
Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an
schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte,
gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw.
an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.
Folgen des CanG für Schule
- Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen,
die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.
- Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d. h. Kindern und
Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum
von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.
- Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
- Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen
ist verboten.
- Weitere Regelungen
Fahrräder und Roller sind nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer bzw. Plätzen abzustellen und selbst zu sichern. Eine Fahrraderlaubnis ist notwendig.
Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen auf dem Schulgelände erlaubt. Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge der Stadttechnik haben nur zu Transportzwecken (Anlieferung, Abholung) Zugang.
Während der Durchführung der Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote gelten für Teilnehmer und Verantwortliche die Bestimmungen der Hausordnung.
In unserer Grundschule sind Drogen, Alkohol, Waffen, Messer, Reizgas u. ä. gefährliche Gegenstände verboten. Das gesamte Schulgelände, das Schulhaus und die Turnhalle sind rauchfreie Zone.
Im Schulgelände ist das Radfahren verboten.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler bzw. dessen Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen.
Das Aufstellen von Klassenregeln ist erlaubt, sofern sie der Umsetzung der Hausordnung dienen.
Das Hausrecht übt die Schulleiterin aus, in Abwesenheit die Stellvertreterin.
Schulträger ist die Stadt Meerane. Dienstaufsichtsbehörde des Lehrpersonals ist die Sächsische Bildungsagentur.
Werbung und Warenverkauf sind untersagt. Ausnahmen legt die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger und der Dienstaufsichtsbehörde fest.
Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten, Umfragen zur Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeder Art.
Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich, in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Ergänzung oder Aussetzung anweisen.
In der zweiten Schulkonferenz des Schuljahres 2024/2025 wurde die aktualisierte Hausordnung beschlossen. Sie tritt ab 01.04.2025 in Kraft.
Meerane, den 31.03.2025
Kirmse
Schulleiterin