Hausordnung


Wir begegnen uns mit
Respekt, Toleranz, Freundlichkeit
und Hilfsbereitschaft.


Vorwort:
Diese Hausordnung dient allen, die an der Grundschule „Friedrich-Engels-Schule Meerane“,
nachfolgend Schule genannt, miteinander arbeiten, lehren und lernen. Sie soll in erster Linie
Schülerinnen und Schüler vor körperlichen, psychischen und materiellen Schäden bewahren.
Niemand hat das Recht, jemanden zu bedrohen, zu verletzen oder sich am Eigentum anderer
zu vergreifen. Mit dem Schuleigentum sowie allen Lehr- und Lernmitteln wird sorgsam
umgegangen.

Übersicht:
1. Unterrichtspflicht
2. Unterrichtszeiten
3. Verhalten während des Unterrichts und in den Pausen
4. Der Sportunterricht und anderer Fachunterricht
5. Brandschutz/Katastrophenschutz
6. Schülerunfallversicherung
7. Haftung
8. Diebstahl                                                                                                                                                                                               
9. Cannabisgesetz (CanG) vom 01. April 2024
10. Weitere Regelungen


1. Unterrichtspflicht
Jeder Schüler1 hat die Pflicht, regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilzunehmen.
Gesetzliche Grundlagen dafür sind das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen vom 6. Juli
2023, die Verordnung für Grundschulen vom 22. Juni 2021 und die Schulbesuchsordnung vom
04.02.2004.
Alle Schüler bereiten sich gewissenhaft auf den Unterricht vor. Das umfasst die pünktliche und
saubere Anfertigung aller Hausaufgaben sowie die Bereitstellung der Unterrichtsmittel für das
jeweilige Fach.
Im Falle des Nichterscheinens in der Schule melden Eltern ihr Kind am selben Tag bis
spätestens 08.15 Uhr im Sekretariat der Schule (Tel.: 2235) ab. Geschieht dies nicht, so wird
durch das Sekretariat der Grund der Abwesenheit des Kindes geprüft. Unentschuldigte
Fehlzeiten werden vom Klassenleiter gelistet. Dabei ergeben 4 Fehlstunden einen Schultag.
Bei häufigem Verletzen der Schulpflicht nimmt die Schule Kontakt mit Jugend- und
Ordnungsamt auf. Eine schriftliche Entschuldigung ist spätestens bis zum 3. Tag der
Abwesenheit nachzureichen. Bei längeren oder häufigeren Fehlzeiten wegen Krankheit
können der Klassenleiter sowie der Schulleiter laut Schulgesetz die Vorlage eines ärztlichen
Zeugnisses verlangen.

2. Unterrichtszeiten
An der Schule gelten folgende Stunden- und Pausenzeiten:
ab 07.15 Uhr Einlass
Vorklingeln: 07.25 Uhr
07.30 Uhr – 08.15 Uhr 1. Stunde
08.15 Uhr – 08.30 Uhr gemeinsames Frühstück
08.30 Uhr – 09.15 Uhr 2. Stunde
09.15 Uhr – 09.25 Uhr Pause
09.25 Uhr – 10.10 Uhr 3. Stunde
10.10 Uhr – 10.20 Uhr Pause
10.20 Uhr – 11.05 Uhr 4. Stunde
11.05 Uhr – 11.30 Uhr Bewegungspause / Mittagessen
11.30 Uhr – 12.15 Uhr 5. Stunde
12.15 Uhr – 12.40 Uhr Bewegungspause / Mittagessen
12.40 Uhr – 13.25 Uhr 6. Stunde
Der Unterricht beginnt gleitend ab 7.15 Uhr.
Die Eltern verabschieden sich vor der Schule und nehmen nach dem Unterricht ihre
Kinder auf dem vorderen Schulhof in Empfang und nicht an der Klassenzimmertür.
In den Garderoben sind die Schuhe zu wechseln und auf Ordnung zu achten.
Alle Schüler sind pünktlich zum Vorklingeln (5 Min. vor Unterrichtsbeginn) am Platz
und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Klingeln nicht im Klassenzimmer, meldet dies ein
Schüler im Sekretariat oder im Nachbarklassenzimmer.
Grundsätzlich werden ab 7.25 Uhr beide Haustüren stets verschlossen und bleiben
es zur Sicherheit der Kinder bis 14.00 Uhr. Besucher müssen sich über die Klingel im
Sekretariat melden.


3. Verhalten während des Unterrichts und in den Pausen
Jeder Schüler hat den Weisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Der Unterricht darf durch fremde Personen nicht gestört werden.
Die Schüler verhalten sich in allen Räumen und Gängen des Schulhauses
diszipliniert, ruhig und umsichtig. Sie rennen nicht und sind besonders vorsichtig
beim Begehen der Treppen.
Der Aufgang zum Computerkabinett wird von Schülern nur in Begleitung genutzt.
Jeder Schüler ist für die Ordnung und Sauberkeit seines Platzes verantwortlich.
Die Schüler verhalten sich zueinander höflich und üben keine Gewalt aus, weder
verbal noch körperlich. Bei Zuwiderhandlungen werden sie von der
Bewegungspause ausgeschlossen. Im Wiederholungsfall werden die Eltern
informiert, es greifen Erziehungsmaßnahmen.
Fenster dürfen nur von Erwachsenen geöffnet und geschlossen werden. Alle Schüler
bemühen sich um Sauberkeit und Ordnung in der Schule. Die Klassenzimmer sind
stets aufgeräumt zu verlassen, die Tafel soll abgewischt und die Stühle sollen nach
der letzten Unterrichtsstunde hochgestellt sein. Die Zimmertür und Fenster sind zu
schließen. Die Jalousien müssen hochgedreht sein.
Der Hort verlässt spätestens 14.00 Uhr das Schulgelände.
Die Hortner entscheiden nach dem Stundenplan selbst, ob die Kinder zuerst
das Mittagessen einnehmen oder Hausaufgaben erledigt werden.
Besonders schwere Bücher und andere Arbeitsmaterialien dürfen nach Absprache
mit den Lehrern in der Schule verbleiben.
Die Turnbeutel werden regelmäßig zum Waschen der Turnsachen mit nach Hause
genommen.
Die Spielkisten werden nur in den Hofpausen benutzt. Die Kinder achten auf
Vollständigkeit.
Bei Ballspielen ist besondere Vorsicht geboten. Im Schulhaus ist das Ballspielen
verboten.
Im Rahmen der Integrationsvereinbarung sind Besucher aus der Dr.-PäßlerFörderschule in den Hofpausen willkommen.
Das Biotop ist eine Ruhezone.
Das Zielen und Werfen mit Wurfgeschossen (z. B. mit Steinen, Kastanien,
Schneebällen oder ähnlichem) ist verboten.
Sollte eine Hofpause, zum Beispiel aus Witterungsgründen, nicht möglich sein,
halten sich die Schüler im Klassenzimmer auf. Der Aufsichtslehrer entscheidet, ob
eine Hofpause durchgeführt wird und zeigt es an. Es besteht die Möglichkeit, in dem
Fall für eine Klassenstufe, die Turnhalle zu benutzen, die Aufsichtsführung ist mit der
SL abzustimmen. Der Aufsicht führende Lehrer ist im Aufsichtsplan benannt.
Aus hygienischen Gründen und für die Sauberkeit in den Klassenräumen werden
ganzjährig Hausschuhe getragen.
Während der Unterrichtszeit darf das Schulgelände nur mit schriftlicher Erlaubnis der
Eltern in deren Begleitung oder in Begleitung einer von den Eltern benannten Person
verlassen werden (z. B. Arztbesuch, …).


4. Der Sportunterricht und anderer Fachunterricht
Die Schüler betreten nur mit Erlaubnis durch den Fachlehrer die Umkleideräume,
Turnhalle und Fachräume.
Für den Hallensportunterricht dürfen nur Hallenturnschuhe benutzt werden, die nicht
als Straßenschuhe verwendet werden. Die Sohlen sollen weiß sein.
Alle Schmuckgegenstände sind aus Sicherheitsgründen in Sport, Werken und
Schulgarten abzulegen.
Offene Haare müssen in geeigneter Weise zusammengehalten werden.
Gesundheitliche und körperliche Beeinträchtigungen sowie Verletzungen eines
Schülers sind unverzüglich dem Lehrer zu melden.
Sportbefreiung eines Schülers heißt nicht Unterrichtsbefreiung. Der Hausarzt darf bis
zu 4 Wochen eine Sportbefreiung ausstellen. Längere Sportbefreiungen über 4
Wochen sind vom Amtsarzt anzuordnen.
Die Sicherheitsbestimmungen der Fachlehrer müssen beachtet werden. Im
Werkraum gilt die Werkraumordnung.


5. Brandschutz / Katastrophenschutz
Bei Alarm (erklären: Schulklingel, Sirene, Signale) gelten die Bestimmungen der
Evakuierungsordnung. Die Evakuierung erfolgt in Richtung der angegebenen Pfeile
für die rechte bzw. linke Hausseite.
Treffpunkt ist der Sportplatz.
Die Lehrer belehren die Klassen entsprechend des Evakuierungsplanes und führen
gemeinsam mit den Kindern eine eigene Probe durch.


6. Schülerunfallversicherung
Für alle Schüler besteht eine gesetzliche Unfallversicherung. Der
Versicherungsschutz erstreckt sich auf den Schulweg, auf das Schulgelände für die
Zeit des Unterrichts und den dazugehörigen Pausen sowie auf
Unterrichtsveranstaltungen außerhalb der Schule.
Der Schulweg der Schüler unterliegt der Verantwortung der Erziehungsberechtigten
und der Mitverantwortung des Kindes.
Ist nach einem Unfall ein Arztbesuch notwendig, so ist der Unfall unverzüglich im
Sekretariat anzuzeigen. Die Aufnahme einer Unfallmeldung ist im Interesse des
Verunfallten erforderlich.
Die Unfallmeldung gehört zu den Pflichten des Geschädigten, des Lehrpersonals
bzw. der Erziehungsberechtigten.
Bei Erfordernis befinden sich die Erste-Hilfe-Kästen im Sani-Raum der Turnhalle und
im Sekretariat.
Die Erste-Hilfe-Schulung der Lehrkräfte und des Personals ist regelmäßig
aufzufrischen.

7. Haftung
Mit Einrichtungsgegenständen der Schule wird sorgsam umgegangen. Bei
vorsätzlich oder grob fahrlässig entstandenen Schäden von Schuleigentum werden
die Erziehungsberechtigten haftbar gemacht.


8. Diebstahl
Diebstähle sind schriftlich im Sekretariat zu melden und von den
Erziehungsberechtigten bei der Polizei anzuzeigen. Eine Haftung der Schule besteht
nur in Ausnahmefällen.
Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben. Sie können vom
Eigentümer dort abgeholt werden.
Schule ist ein Lernort. Wertgegenstände, Handys und Smartwatches gehören
deshalb nicht in die Schule und sind weder gegen Diebstahl noch Beschädigung
versichert. Auch Spielzeug gehört nicht in die Schule! Ebenso haftet die Schule nicht
für Beschädigungen oder den Diebstahl von Rollern oder Fahrrädern. Die Kinder sind
selbst für die entsprechende Sicherung dieser zuständig.
Werden Handys oder Smartwatches
für den Notfall mitgebracht, sind sie auch nur dafür zu benutzen und im Ranzen
ausgeschaltet aufzubewahren.
Bei Regelverstoß ist der Lehrer berechtigt, Handy, Smartwatches, Wertsachen oder
Spielzeug einzusammeln und die Eltern zu benachrichtigen.

 

9. Cannabisgesetz (CanG) vom 01. April 2024

Im engen schulischen Bereich (Aufenthalt in der Schule sowie Teilnahme an schulischen Veranstaltungen) besteht ein striktes Verbot, Cannabisprodukte, gleich in welcher Menge und Form, mit sich zu führen. Dies gilt für alle Personen, die sich im Schulgebäude und auf dem Schulgelände aufhalten bzw. an verbindlichen schulischen Veranstaltungen (§ 26 SächsSchulG) teilnehmen.

Folgen des CanG für Schule

1. Der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist verboten.

2. Für Minderjährige bleibt Cannabis generell verboten, d. h. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren sind Erwerb, Besitz, Anbau und Konsum von Cannabis weiterhin nicht erlaubt.

3. Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.

4. Der Konsum von Cannabis in der Schule und in Sichtweite von Schulen ist verboten.


10. Weitere Regelungen
Fahrräder und Roller sind nur in die dafür vorgesehenen Fahrradständer bzw.
Plätzen abzustellen und selbst zu sichern. Eine Fahrraderlaubnis ist notwendig.
Das Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen auf dem Schulgelände
erlaubt. Lieferfahrzeuge und Fahrzeuge der Stadttechnik haben nur zu
Transportzwecken (Anlieferung, Abholung) Zugang.
Während der Durchführung der Arbeitsgemeinschaften und Ganztagsangebote
gelten für Teilnehmer und Verantwortliche die Bestimmungen der Hausordnung.
In unserer Grundschule sind Drogen, Alkohol, Waffen, Messer, Reizgas u. ä.
gefährliche Gegenstände verboten. Das gesamte Schulgelände, das Schulhaus und
die Turnhalle sind rauchfreie Zone.
Im Schulgelände ist das Radfahren verboten.
Bei groben Verstößen gegen die Hausordnung wird der Schüler bzw. dessen
Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen.
Das Aufstellen von Klassenregeln ist erlaubt, sofern sie der Umsetzung der
Hausordnung dienen.
Das Hausrecht übt die Schulleiterin aus, in Abwesenheit die Stellvertreterin.
Schulträger ist die Stadt Meerane. Dienstaufsichtsbehörde des Lehrpersonals ist die
Sächsische Bildungsagentur.
Werbung und Warenverkauf – außer Schulmilch – sind untersagt. Ausnahmen legt
die Schulleitung in Abstimmung mit dem Schulträger und der Dienstaufsichtsbehörde
fest.
Gleiches gilt für das Aushängen und Verteilen von Plakaten, Umfragen zur
Informationsgewinnung sowie Sammlungen jeder Art.
Grundlegende Änderungen sind nur mit Zustimmung der Schulkonferenz möglich, in
begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Ergänzung oder
Aussetzung anweisen.

 

In der ersten Schulkonferenz des Schuljahres 2024/2025 wurde die aktualisierte Hausordnung beschlossen. Sie tritt ab 27.08.2024 in Kraft.

Meerane, den 26.08.2024

A. Kirmse Schulleiterin

 


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1 Zur besseren Lesbarkeit wird einheitlich die Bezeichnung „Schüler“ verwendet, wobei hierunter
auch die Schülerinnen zu verstehen sind.